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   OLG Koblenz, 01.02.2013 - 2 U 1249/11   

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https://dejure.org/2013,40664
OLG Koblenz, 01.02.2013 - 2 U 1249/11 (https://dejure.org/2013,40664)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.02.2013 - 2 U 1249/11 (https://dejure.org/2013,40664)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. Februar 2013 - 2 U 1249/11 (https://dejure.org/2013,40664)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Zugang eines Telefaxschreibens: "OK-Vermerk" im Sendebericht als Indiz für den Zugang; sekundäre Darlegungslast des Empfängers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis des Zugangs eines per Telefax übermittelten Schreibens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Anforderungen an den Nachweis des Zugangs eines Telefaxschreibens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Faxadressat kann "OK-Vermerk" im Sendebericht des Absenders nur mit entgegenstehendem Fax-Eingangsjournal entkräften

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.02.2013 - 2 U 1249/11
    Maßgebend ist die Speicherung der gesendeten technischen Signale im Telefaxgerät des Empfängers ab (in Anknüpfung an BGH, 7. Dezember 1994, VIII ZR 153/93, NJW 1995, 665, Juris Rn. 22; BGH, 25. April 2006, IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214 ff.).
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.02.2013 - 2 U 1249/11
    Maßgebend ist die Speicherung der gesendeten technischen Signale im Telefaxgerät des Empfängers ab (in Anknüpfung an BGH, 7. Dezember 1994, VIII ZR 153/93, NJW 1995, 665, Juris Rn. 22; BGH, 25. April 2006, IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 12 U 65/08

    Zugang eines Schreibens per Fax-Übertragung; "OK"-Vermerk des Sendeberichts als

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.02.2013 - 2 U 1249/11
    Damit steht fest, dass zwischen dem Telefaxgerät des Senders und dem des Empfängers zu der angegebenen Zeit eine Leistungsverbindung bestanden hat (in Anknüpfung an OLG Karlsruhe, 30. September 2008, 12 U 65/08, VersR 2009, 245 = RuS 2008, 505 f. = DB 2008, 2479 f.).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2010 - 19 U 213/09

    Zugang Faxschreiben; sekundäre Darlegungslast

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.02.2013 - 2 U 1249/11
    Behauptet der Empfänger der Sendung, diese nicht erhalten zu haben, so obliegt ihm im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorzutragen, welches Gerät er an der Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher des Geräts enthalten ist und ob und auf welcher Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals führt (in Anknüpfung an OLG Frankfurt, 5. März 2010, 19 U 213/09, IBR 2010, 267, Juris Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2021 - 3 S 2595/20

    Frist zur Ausübung des bauplanungsrechtlichen Vorkaufsrechts; Auswirkungen der

    Der Empfänger ist daher gehalten, substantiiert - etwa durch Vorlage eines Fax-Eingangsjournals - darzulegen, dass er das Telefax nicht erhalten hat (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 01.02.2013 - 2 U 1249/11 -, juris m.w.N. zur Rspr. des BGH).
  • VG Neustadt, 07.01.2020 - 5 K 847/19

    Baurecht, Verwaltungsprozessrecht

    Allerdings ist der Empfänger der Sendung gehalten, sofern er behauptet, diese nicht erhalten zu haben, das Fax-Eingangsjournal vorzulegen, um darzulegen, dass er entweder zu diesem Zeitpunkt kein Telefax oder ein Schreiben mit anderem Inhalt vom Sender des Fax-Schreibens erhalten hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - 1 BvR 552/18 -, NJW 2020, 142; OLG Koblenz, Beschluss vom 1. Februar 2013 - 2 U 1249/11 -, juris).
  • LSG Thüringen, 04.07.2019 - L 1 U 1334/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung des Bauhauptunternehmers für den

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 1. Februar 2013 - 2 U 1249/11, zitiert nach Juris) der Empfänger der Sendung gehalten, sofern er behauptet, diese nicht erhalten zu haben, das Fax-Eingangsjournal vorzulegen, um darzulegen, dass er entweder zu diesem Zeitpunkt kein Telefax oder ein Schreiben mit anderem Inhalt vom Sender des Fax-Schreibens erhalten hat.
  • SG Nordhausen, 02.07.2018 - S 1 U 402/17
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 1. Februar 2013 - 2 U 1249/11, zitiert nach Juris) der Empfänger der Sendung gehalten, sofern er behauptet, diese nicht erhalten zu haben, das Fax-Eingangsjournal vorzulegen, um darzulegen, dass er entweder zu diesem Zeitpunkt kein Telefax oder ein Schreiben mit anderem Inhalt vom Sender des Fax-Schreibens erhalten hat.
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